Ehrenordnung

Der Verein ehrt Mitglieder für Verdienste um Sparta 1911 für langjährige Mitgliedschaft, außergewöhnliche sportliche Erfolge und langjährige verdienstvolle Tätigkeit.

§1 Bei einer langjährigen gewählten Tätigkeit im Präsidium oder in einer Abteilung kann ein Mitglied des Vereins wie folgt geehrt werden:

1. Nach 5 Jahren verdienstvoller Tätigkeit mit der Verleihung der Ehrennadel in Bronze
    mit Urkunde


2. Nach 10 Jahren verdienstvoller Tätigkeit mit der Verleihung der Ehrennadel in Silber
    mit Urkunde;


3. nach 15 Jahren verdienstvoller Tätigkeit mit der Verleihung der Ehrennadel in Gold
    mit Urkunde;


4. nach 25 Jahren verdienstvoller Tätigkeit mit der Ernennung zum Ehrenmitglied
    mit Urkunde;

5. nach mindestens 10 – jähriger Tätigkeit als Präsident des Vereins mit der
    Ernennung zum Ehrenpräsidenten mit Ehrenbrief.
    Solange ein Ehrenpräsident ernannt ist, kann die Ernennung eines weiteren
    Ehrenpräsidenten nicht vorgenommen werden.

6. Die Ehrungen nach Absatz 2 und 3 beschließt das erweiterte Präsidium mit einfacher
    Mehrheit bei mindestens 2/3 Anwesenheit.
    Der Ehrenpräsident und die Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des erweiterten
    Präsidiums und bei Zustimmung der Delegiertenversammlung ernannt.

 

§2 Bei einer langjährigen aktiven Mitgliedschaft kann ein Mitglied des Vereins wie folgt
geehrt werden:

1. Für 10 – jährige treue Mitgliedschaft mit der Verleihung einer Urkunde und der
   Ehrennadel in Bronze;
2. für 20 – jährige treue Mitgliedschaft mit der Verleihung einer Urkunde und der
    Ehrennadel in Silber;
3. für 30 – jährige treue Mitgliedschaft mit der Verleihung einer Urkunde und der
    Ehrennadel in Gold;
4. für 50 – jährige treue Mitgliedschaft mit der Ernennung zum Ehrenmitglied;
5. gerechnet wird nur die ununterbrochene Mitgliedschaft vom Tage des Eintritts
    (gegebenenfalls des letzten Eintrittsdatums).
    Die Feststellung der ununterbrochenen Mitgliedschaft trifft das Präsidium.

 

§3 An besondere Förderer des Vereins kann eine hierfür eingeführte Ehrennadel verliehen werden. Eine Mitgliedschaft im Verein ist im Einzelfall bei besonderen Verdiensten für den Verein nicht erforderlich.
Für Nicht – Mitglieder bedarf es eines Beschlusses der Delegiertenversammlung.
Der Vorschlag ist vor Einreichung an das erweiterte Präsidium von der jeweiligen Abteilungs-Mitgliederversammlung zu beschließen.

§4 Für außergewöhnliche sportliche Leistungen kann ein Mitglied des Vereins mit einer Ehrenurkunde gewürdigt werden:

1. für Titel auf Bundesebene
2. für Titel auf Landesebene

3. Die Ehrung für vorgenannte Meister wird vom Präsidium auf der Delegierten –
    Versammlung oder einer anderen repräsentativen Veranstaltung des SV Sparta 1911
    vorgenommen.

 

§5 Die Abteilungen können selbständig Ehrungen ihrer Mitglieder vornehmen:

1. für besondere sportliche Erfolge oder Verdienste für die Abteilung, die nicht §1 – 3
    betreffen u. a. mit der Ehrennadel des Vereins in Bronze.
2. Die Bestimmungen der §1 – 3 gelten dabei für die Ehrungen in der Abteilung.
3. Alle durch die Abteilungen vorgesehenen Ehrungen sind dem Präsidium vor der
    Ehrenaussprechung mitzuteilen.

 

§6 Vorschläge für Ehrungen durch Fachverbände und Behörden können auf Antrag des Präsidiums erfolgen. Die Abteilungen haben die diesbezüglichen Vorschläge mit ausführlicher Begründung dem Präsidium vorzulegen.

 

§7 Ehrungen bei besonderen persönlichen Anlässen:

1. erfolgt zusätzlich für den Ehrenpräsidenten, die Ehrenmitglieder und die Mitglieder
    des erweiterten Präsidiums zum 50., 60., 70. und darüber hinaus zu allen durch fünf
    teilbaren Geburtstagen in Form eines Glückwunsches und einer Ehrengabe.
    Die Ehrung wird durch ein Mitglied des erweiterten Präsidiums vorgenommen.
2. Beim Ableben des Ehrenpräsidenten, von Mitgliedern des erweiterten Präsidiums
    und Ehrenmitgliedern gedenkt der Verein ihrer durch einen Nachruf sowie durch eine
    Kranzspende.
3. Bei den übrigen Mitgliedern des Vereins erfolgen die Ehrungen zu persönlichen
    Anlässen und Gedenken (entsprechen Abs. 2) durch die Abteilungen.
    In besonderen Fällen kann das auch durch das erweiterte Präsidium geschehen.
    Dieses ist hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzten.

 

§8 Inkrafttreten:

Diese Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 13.01.1992 in Kraft.

Neufassung der Ehrenordnung vom 13.03.1995.

Änderung gemäß Protokoll der erweiterten Vorstandssitzung vom 11.12.1995,
 und zwar §4 (Abs. 1).

Änderung gemäß Protokoll der erweiterten Präsidiumssitzung vom 15.03.2004.
(§§ 1 und 2, neu eingefügt §3)

Sie kann nur mit 2/3 Mehrheit aller Mitglieder des erweiterten Präsidiums geändert werden.